Gut aufgehoben – Entsendung

Treten Sie eine Stelle in Indien an, dann werden Sie dorthin entsendet. Sie benötigen einen Flug, Unterkunft, ein Visum und noch vieles mehr. Darum brauchen Sie sich aber nicht zu kümmern – das machen wir für Sie.

Unsere Unterstützung bei einem Arbeitseinsatz in Indien

Wir bei der Rajendra and Ursula Joshi Fondation (JCF), Freienbach SZ, verstehen, dass der Entscheid für eine Arbeitstätigkeit in Jaipur, Indien, eine Vielzahl an Fragen aufwirft und in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung darstellt. Mit JCF haben Sie eine Arbeitgeberin an Ihrer Seite, die alle relevanten Themenbereiche kennt. Unser Ziel ist es, den Schritt nach Indien für Sie so reibungslos wie möglich zu machen, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Aufgabe konzentrieren können.

Unsere Philosophie für Ihren Arbeitseinsatz in Indien

Unsere Philosophie besteht darin, dass Sie sich um keine steuerlichen, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen kümmern müssen. Wir sorgen für das passende Visum für die Einreise und den Aufenthalt in Indien, stellen Ihnen eine geeignete Wohnung zur Verfügung und erledigen für Sie die weiteren organisatorischen Angelegenheiten. Sie sollen sich rundum gut betreut fühlen, damit Sie sich, ungestört von administrativen Pflichten, Ihrer Arbeit widmen können.

Antrag für Visum und Aufenthalt in Indien

Wir nehmen Ihre Wünsche und persönlichen Rahmenbedingungen auf. Zusammen mit der Art und Dauer Ihrer geplanten Arbeitstätigkeit erläutern wir Ihnen die Optionen für die Einreise und den Aufenthalt in Indien. Grundsätzlich bieten wir zwei Varianten an, nämlich eine Entsendung a) mit Abzug der indischen Quellensteuer (sog. «Withholding Tax, WHT») oder b) ohne Abzug der indischen Quellensteuer. Das indische Steuerjahr dauert vom 01. April bis zum 31. März des Folgejahres und ist massgebend für die Berechnung der erlaubten Aufenthaltsdauer in Indien.

Steuern und Sozialversicherungen

Wir unterstützen Sie in allen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Belangen im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit in Indien. Grundsätzlich unterstehen Schweizer und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) auch während der Arbeitstätigkeit in Indien weiterhin den Schweizer Rechtsvorschriften zur AHV, IV, Unfall- und Krankenversicherung. Sie verbleiben somit weiterhin im Schweizer Sozialversicherungssystem.

Aufenthaltsdauer in Indien

Die Dauer Ihres Aufenthalts in Indien hängt von verschiedenen Faktoren ab – von Ihrer Verfügbarkeit und Ihren Möglichkeiten sowie von den Anforderungen an den Arbeitseinsatz gemäss unserer Stellenausschreibung. Wir besprechen die Konstellation mit Ihnen und unterbreiten Ihnen unseren Vorschlag. Siehe auch «Antrag für Visum und Aufenthalt in Indien».

Sonstige organisatorische Unterstützung

Wir planen und organisieren alles für Ihre Arbeitstätigkeit und den Aufenthalt in Indien. Dazu gehören bspw. Flüge Schweiz-Indien-Schweiz (vier Flüge pro Jahr), Abholen am Flughafen in Jaipur, die Unterbringung in einer Wohnung in Jaipur (ausgestattet mit mindestens zwei Schlafzimmern, einem Wohnzimmer und zwei Bädern), Transportdienst zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte, usw.

Ferien in Indien

Die Besonderheit des Arbeitsortes in Indien soll es Ihnen ermöglichen, Ferientage in Indien zu verbringen, um Land und Leute zu erleben und kennenzulernen. Allerdings darf der Ferienbezug die gemäss Visum gesetzlich erlaubten Aufenthaltstage in Indien nicht unverhältnismässig reduzieren. Setzen Sie sich deshalb frühzeitig mit uns in Verbindung, damit Ihre und unsere Interessen berücksichtigt werden.

Voraussetzungen für eine Bewerbung

Sie sind Schweizer Staatsbürger oder Ausländer mit Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) und besitzen gute englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift, die Sie für eine Lehr-/ Ausbildungstätigkeit in Indien befähigen. Sie verfügen zudem über eine möglichst breitgefächerte und mehrjährige Berufspraxis und haben Erfahrung als Berufsbildner/in überbetriebliche Kurse (ÜK) oder als Fachlehrperson mit entsprechender pädagogischer Ausbildung.

Eventuell haben sie kein Interesse an einer Arbeitstätigkeit in Indien, verfügen aber über grosse Erfahrung in der Aufbereitung von Schulungs- und Ausbildungsunterlagen. Melden Sie sich bei uns, und wir prüfen zusammen mit Ihnen, ob eine Möglichkeit für eine Tätigkeit in der Schweiz besteht.

Bewerben Sie sich bei uns

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bei uns, damit wir gemeinsam die Möglichkeit einer Anstellung besprechen können. Da Entsendungen nach Indien immer zeitlich begrenzt sind, sind wir laufend auf der Suche nach neuen Mitarbeitern.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

Die vorstehenden Informationen vermögen nur eine allgemeine Übersicht über unsere Arbeitseinsätze in Indien zu vermitteln. Zögern Sie deshalb nicht, uns direkt anzusprechen, wenn Sie offene Fragen haben. Bei Interesse an einer Tätigkeit in Indien stehen wir Ihnen jederzeit für ein klärendes Erstgespräch zur Verfügung.

Sie haben Fragen?

Sie haben Interesse an einer Stelle oder allgemein Fragen zu unserer Stiftung? Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.